„Gestern hat die Landesregierung den Pauschalabstand für Windkraftanlagen zu Wohnbebauungen auf 1000 Meter festgelegt. Viele Anwohner dürfte das freuen, viele Anlagenbetreiber, Landwirte und Befürworter von erneuerbaren Energien hingegen ganz und gar nicht. Teil der neuen Gesetzgebung ist allerdings, dass es Kommunen bei entsprechenden Maßnahmen zusteht, den 1000-Meter-Abstand eigenständig zu unterschreiten.
In der Praxis bedeutet das: Entscheidet ein Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin sich bewusst für den Ausbau erneuerbarer Energien, kommt auf die Gemeinde nicht nur ein Haufen bürokratischer Arbeit zu, sondern auch noch die alleinige Verantwortung für den demokratischen und bürgerfreundlichen Interessensausgleich. Wir erleben einmal mehr, dass die Landesregierung Ihre Verantwortung an die Kommunen abgibt – ohne Gebrauchsanweisung und doppelten Boden. Das Münsterland hat mit fast 26% den zweithöchsten Anteil an Windkraftanlagen in NRW. Auch im Kreis Warendorf müssen viele von diesen Anlagen in naher Zukunft repowert werden, um weiterhin einen Beitrag zu klimafreundlicher Stromerzeugung vor Ort beitragen zu können. Auch dafür wird es mit der neuen Regelung nicht einfacher. Mit dem beschlossenen Gesetz wird klar, dass diese Landesregierung zwar Klimaschutz zum Thema macht, wenn es allerdings um die Umsetzung geht, der Mut fehlt dieses konsequent auf den Weg zu bringen. Klimaschutz wird vor Ort gemacht. Bürokratische Hürden gehören da nicht hin.“