Der 1.000 Meter-Abstand für Windkraftanlagen ist für den Kreis Warendorf ein Rückschritt bei der Energiewende

Eine pauschale Abstandsregelung für Windkraftanlagen wird von der SPD-Fraktion klar abgelehnt. Meine Position zur Antwort der Landesregierung auf unsere kleine Anfrage zu den Auswirkungen der neuen Abstandsregelungen für Windenergieanlagen gibt es hier zum Nachlesen.

(c): Florian Götting, Eslias Domsch, Zbynek Burival

Etwa 10% der Bruttostromerzeugung in NRW stammten 2017 aus erneuerbaren Energien, wovon etwa die Hälfte durch Windkraft erzeugt wurde. Auch in NRW trägt die Windkraft somit einen großen Teil zur Energiewende bei. Die 2019 auf Bundesebene eingeführte Opt-In-Möglichkeit zur länderspezifischen Regelung von Abständen (die sogenannte „Länderöffnungsklausel“), nutzt die schwarz-gelben Landesregierung nun für einen Gesetzesentwurf, in welchem ein pauschaler 1000 Meter-Abstand zu Wohnbebauungen eingeführt werden soll. Ein pauschaler Abstand von 1000 Metern würde die Energiewende jedoch massiv erschweren. Zu den konkreten Auswirkungen der neuen Abstandsregelung für Windenergieanlagen in den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und der Stadt Münster habe ich gemeinsam mit den Abgeordneten André Stinka und  Frank Sundermann kürzlich eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt.

Die Flächen die für potentielle Windenergieanlagen in NRW genutzt werden könnte, würde im Fall eines pauschalen 1000 Meter-Abstands massiv reduziert. In dem Zwischenbericht der Potenzialstudien zur Windenergie in NRW wird deutlich, dass im Münsterland nur noch vereinzelte potentielle Standorte für Windenergieanlagen vorzufinden sind. Zudem würde der Austausch von älteren Anlagen durch neue und leistungsfähige Anlagen durch die Abstandsregelung kaum noch möglich sein. Aus den Antworten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen auf die kleine Anfrage geht allerdings hervor, dass von den bereits existierenden 955 Windenergieanlagen in den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie im Gebiet der Stadt Münster allein bis 2030 über die Hälfte der Anlagen ihre technische Lebensdauer von 20 Jahren erreichen werden.

Die SPD-Fraktion ist der Ansicht, dass die Regelungen im Bundesimmissionsschutzgesetz bereits einen ausreichenden Schutz gewährleisten. Flexible und an die Örtlichkeit angepasste Abstandsgebote bieten wesentlich bessere Möglichkeiten, um die Energiewende voran zu bringen anstatt diese durch einen pauschalen 1000 Meter-Abstand zu erschweren. Ich habe eine klare Haltung zu dem Thema: Um die Klimaschutzziele zu erreichen brauchen wir den weiteren Neu- und Ausbau der Windenergie und keine weiteren bürokratischen Hemmnisse! Notwendig wäre allerdings ein Flächendeckel für Windkraftanlagen in NRW um den Ausbau in bereits besonders belastete Regionen zu begrenzen und so eine weitere Zunahme der Belastungen in diesen Gebiete zu verhindern.

Hier geht es zur Antwort der Landesregierung.