Bei einem Besuch der Gärtnerei Murrenhoff konnten sich Annette Watermann-Krass, Andrea Kleene-Erke und Andreas Hornung von der SPD mit Christian und Wilma Murrenhoff austauschen. Im Fokus des Gespräches stand die Frage welches Sortiment auf einem Sonntag verkauft werden darf. Das Ladenöffnungsgesetz NRW regelt, dass Blumen und Pflanzen sonntags bis zu 5 Stunden lang verkauft werden dürfen, ebenfalls könne ein begrenztes Randsortiment zum Verkauf angeboten werden. Dabei gibt es keine detaillierte Definition was zum Randsortiment gehört und was nicht. „Im Gesetz ist lediglich geregelt, dass das Randsortiment in Beziehung zum Kernsortiment – also Blumen und Pflanzen – stehen muss. Der Auslegungsspielraum ist also recht groß gelassen. Genau das ist uns zum Verhängnis geworden. Obwohl wir bereits versuchen nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln haben wir eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale und ein Anhörungsschreiben des Ordnungsamtes der Stadt Warendorf erhalten.“, erklärte Christian Murrenhoff die aktuelle Situation.
Die SPD-Landtagsabgeordnete Watermann-Krass brachte dabei ein: „Für uns Sozialdemokraten ist die Sonntagsruhe von hohem Wert. Wenn sich Einzelhändler aber im Rahmen der geltenden Gesetze handeln sollten ihnen auch keine Steine in den Weg gelegt werden. Ich nehme wahr, dass in der Gärtnerei Murrenhoff das Mögliche getan wird um die Vorschriften einzuhalten.“. Das fand auch Andrea Kleene-Erke: „Ich konnte mir bereits am letzten Sonntag ein Bild von Ihren Bemühungen machen. Viel mehr kann man nicht unternehmen um seine Kunden aufzuklären was geht und was nicht.“.
„Wir werden Ihre Situation auch weiterhin beobachten. Sollte sich die Lage zuspitzen kommen wir wieder ins Gespräch und schauen, ob und wie wir unterstützen können. Von daher macht es auch Sinn, dass Landes- und Kommunalpolitiker hier gemeinsam agieren.“ resümierte Andreas Hornung das Gespräch