Mit dem Nachtragshaushalt 2017 hat Gesundheitsminister Karl- Josef Laumann die Messlatte hoch gesetzt. In einem ersten Schritt will die schwarz- gelbe Landesregierung einmalig die Krankenhausinvestitionsförderung erhöhen. „Ich begrüße es, wenn es mehr Geld für die Krankenhäuser gibt, das ist zweifellos nötig“, so Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher der SPD- Bundestagsfraktion. Dabei sollen die Fördermittel für Investitionen in einige der landesweit 350 Krankenhäuser sofort um 250 Mio. Euro erhöht werden. „Was kaum wahrgenommen wird: 40 Prozent oder 100 Mio. Euro davon zahlen die Kommunen – gefragt wurden sie nicht. CDU und FDP wollen Wohltaten auf dem Rücken der Kommunen verteilen. Die Krankenhausfinanzierung muss Aufgabe des Landes sein. Nichts anderes haben die heutigen Regierungsparteien früher gefordert.“
Nach den Ankündigungen im Koalitionsvertrag zur Förderung der Krankenhäuser müsse Düsseldorf liefern, ohne die Kommunen zusätzlich zu belasten. Die von der neuen Landesregierung im Nachtragshaushalt geplante Erhöhung des Fördermittelansatzes für Krankenhausinvestitionen habe gravierende Auswirkungen auf die laufenden städtischen Haushalte. „Insgesamt schröpft das Land die Kommunen im Kreis Warendorf im laufenden Haushaltsjahr um über 1,5 Millionen Euro. Das ist nicht akzeptabel“ so Annette Watermann- Krass als heimische Landtagsabgeordnete. Diese zusätzlichen Ausgaben zu einem so späten Zeitpunkt in der Haushaltsausführung seien nach einer Einschätzung des Städtetages NRW auch rechtlich problematisch.
„Ein besseres Vorbild zur Lösung des Investitionstaus bei den Krankenhäusern könnte das milliardenschwere Investitionsprogramm ‚Gute Schule 2020‘ sein. Damit hat die alte Landesregierung den Kommunen mit zwei Milliarden Euro unter die Arme gegriffen, ohne die Kommunen selbst zu belasten. Eine ähnliche Lösung sollte auch im Hinblick auf die Krankenhausfinanzierung gefunden werden“, fordert Bernhard Daldrup.
Abschließend erklären Watermann- Krass und Daldrup: „Krankenhäuser sind ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Grund- und Notfallversorgung in Nordrhein- Westfalen. Um eine hohe Qualität und Leistungsfähigkeit sicherzustellen, ist eine ausreichende Finanzierung durch das Land unerlässlich.“