Auch Behinderte haben die Wahl!

Erstmals können alle Menschen mit Behinderung, die volljährig sind und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, an der Landtagswahl am 14. Mai 2017 teilnehmen. Dazu traf sich Marion Schmelter, Inklusionsbeauftragte der Stadt Ennigerloh mit den Landtagskandidatinnen Annette Watermann- Krass, MdL und Andrea Kleene- Erke, um dieses wichtige Anliegen zu verdeutlichen.

„Wir haben im Inklusionsstärkungsgesetz geregelt, dass auch die Menschen, die unter vollständiger rechtlicher Betreuung stehen, an Landtags- und Kommunalwahlen teilnehmen können. Alle Menschen mit Behinderung können daher in diesem Jahr erstmals von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und bei den Landtagswahlen am 14. Mai wählen gehen“, machte die Abgeordnete Annette Watermann- Krass klar.

„Damit werden die politischen Beteiligungsrechte und Teilhabemöglichkeiten der Menschen mit Behinderung gestärkt“, so Inklusionsbeauftragte Marion Schmelter. Die Informationen zur Wahl, herausgegeben von der Landeszentrale für politische Bildung NRW, müssen dazu in leichter Sprache zur Verfügung gestellt werden. Diese Broschüre wird in der Regel in jedem Wahllokal ausgelegt.

„Auch das Wahlprogramm der SPD liegt in leichter Sprache vor und kann über das SPD Büro bestellt werden“, erläuterte Andrea Kleene- Erke.

Blinden Menschen und solchen mit Sehbehinderung werden Wahlschablonen zur Verfügung gestellt, damit sie ihr Wahlrecht selbstständig und unabhängig von fremder Hilfe wahrnehmen können. Diese müssen allerdings vorher von den betroffenen Personen bestellt werden. Zu den Wahlschablonen gibt es aber auch einen Hinweis in der Broschüre vom Land. In einigen Wahllokalen, wie etwa in Ennigerloh, liegen Lupen als Sehhilfe aus.