System schafft Vertrauen und Sicherheit für den Verbraucher

Annette Watermann- Krass traf zum Thema „Hygieneampel“ jetzt auf Einladung der Kreishandwerkerschaft (KH) Warendorf- Steinfurt auf Gregor Haverkamp, stellvertretender Obermeister der Bäckerinnung, Theo Westarp, Vorstandsmitglied der Bäckerinnung, Marc- Alexander Vieth, Bereichsleiter Innungsservice der KH und Ralf Swonke, Obermeister der Fleischerinnung Warendorf.

Seit drei Jahren sammeln die Städte Duisburg und Bielefeld Erfahrungen mit dem Modellversuch zur Hygieneampel. Jetzt soll dieses Modell in Form eines Gesetzes landesweit umgesetzt werden. Die Gastronomen hatten geklagt, weil die Daten der Lebensmittelüberwachung in ihren Betrieben pauschal weitergegeben wurden.

Aktuell fand jetzt im Dezember beim Oberverwaltungsgericht Münster die Verhandlung zum „Gastro- Kontrollbarometer“ statt. Das Gericht hat darin entschieden, dass die Verbraucherzentrale NRW nach dem Verbraucherschutzgesetz des Bundes keinen Anspruch auf die Herausgabe der für die Risikobeurteilung von Gastronomiebetrieben amtlich ermittelten Punktwerte hat.

„Diese Entscheidung wird allerdings nicht dazu führen, dass das Gesetzesverfahren scheitert. Wir müssen die Hinweise ernst nehmen und gegebenenfalls nachbessern“, äußerte sich Annette Watermann- Krass zum Gerichtsurteil. Die Innungsvertreter machten klar, dass „die Bäcker und Fleischer sich nicht gegen eine genaue Überprüfung der hygienischen Zustände in den Betrieben der Lebensmittelhandwerke wehren. Auch wir unterstützen mehr Transparenz gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Es besteht allerdings die Befürchtung, dass es zu einer zusätzlichen bürokratischen Belastung führen könnte“.

Dem geplanten System des Kontrollbarometers stehen die Innungsvertreter im Übrigen nicht allein wegen datenschutzrechtlicher Bedenken sehr kritisch gegenüber, denn das im Gesetzentwurf vorgesehene Kontrollbarometer verwirrt den Verbraucher mehr, als dass es Klarheit schafft, gefährdet andererseits aber betriebliche Existenzen.

„Die Dokumentation wird höher bewertet als die Hygiene an sich“, so Theo Westarp. Wenn es für eine nicht astreine Dokumentation Punktabzüge gäbe, die sich auf dem Kontrollbarometer negativ zeige, lasse dies für den Verbraucher keine Rückschlüsse auf die konkreten Ergebnisse zu.

„Bei 80 Prozent der Lebensmittelbetriebe steht jetzt schon das Barometer auf grün. Duisburg und Bielefeld waren die Vorreiter und immerhin haben sich dort mehr als 70 Prozent der Betriebe verbessert“, machte Annette Watermann- Krass deutlich. „Die Art der Kontrollen und die Kontrollhäufigkeit werden sich nicht ändern. Zusätzliche Auflagen zur Hygiene und Dokumentation werde es ebenfalls nicht geben“, äußerte sich die Abgeordnete. Ebenfalls versprach sie, sich für eine mögliche Änderung bei der Darstellung der Kontrollergebnis einzusetzen. Es wird eine 36- monatige Einführungsphase geben. „Bleiben Sie dran, beobachten Sie die dreijährige Übergangsfrist und bleiben Sie pro- aktiv“, riet Annette Watermann- Krass deshalb abschließend.