Landesnaturschutzgesetz verabschiedet

Annette Watermann-Krass über das neue Landesnaturschutzgesetz:

„Das neue Landesnaturschutzgesetz ist ein guter Ausgleich der unterschiedlichen Interessen von Naturschutz und Landnutzung. Unser Ziel bei diesem Gesetz ist es, die biologische Vielfalt wieder zu erhöhen“, freut sich die Landtagsabgeordnete Annette Watermann- Krass. Die Kulturlandschaft im Kreis Warendorf und Münsterland ist geprägt durch die jahrzehntelange, vielfältige Nutzung. Allerdings hat sich die Landwirtschaft industrialisiert und spezialisiert, was zu immer größeren Ackerflächen führt. Die Folge: Vielfach wurden Hecken, Flurgehölze, Weiher und Ackerrandstreifen entfernt. Diese natürlichen und miteinander verbundenen Landschaftselemente sind für wild lebende Tiere und Pflanzen aber außerordentlich wichtig. Mittlerweile steht fast die Hälfte der Arten auf der Roten Liste.

Dabei sind folgende Dinge besonders wichtig: Zum einen wird die flächendeckende Aufstellung von Landschaftsplänen verbindlich vorgegeben. Für den Kreis Warendorf heißt dass, es müssen nach und nach für den gesamten Kreis Pläne aufgestellt und umgesetzt werden.

Zum anderen wird es einen verstärkten Schutz für artenreiches Grünland geben. Gerade im Kreis Warendorf wird damit ein wichtiger Lebensraum geschützt. Durch diese Maßnahmen wird der Biotopverbund für das ganze Land auf 15 Prozent der Landesfläche erweitert. Da gerade dieser Punkt umstritten war, fordern wir einen jährlichen Bericht zum Stand der Umsetzung im Bereich Biodiversität und Biotopverbund.

Besonders freut es mich, dass es eine freiwillige Vereinbarung zum Erhalt der Streuobstwiesen gibt. Diese Flächen werden künftig erst geschützt, wenn ihr Gesamtbestand um 5 Prozent sinkt. Im Rahmenvertrag haben sich die Naturschutz- und Landwirtschaftsverbände mit dem Umweltministerium auf viele verschiedene Maßnahmen dazu geeinigt. Diese freiwillige Regelung zum Streuobstschutz ist bundesweit einmalig.

Ich bin zuversichtlich, dass die Umsetzung auch weiterhin im Dialog zwischen Politik, Landnutzern und Naturschützern gestaltet werden kann. Dieses Gesetz bietet einen modernen und praktikablen Handlungsleitfaden und ist eine gute Weiterentwicklung des alten Landschaftsgesetzes.“